Abgeschlossen
21. September 2001 - 31. Dezember 2001

Tierschutzgesetz

Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf die tierschützerischen Aspekte der Tierzucht ausgeweitet; zugleich soll die Würde als neues Schutzobjekt eingefügt werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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